Was Richtlinie ist und was Vorschrift
Eine Richtlinie verpflichtet den Staat, nicht den Bauherrn. Jeder Mitgliedstaat muss sie in eigenes Recht umsetzen, die Frist dafür betrug zwei Jahre ab Inkrafttreten, also bis Mai 2026. Kroatien hat seit dem 1. 1. 2026 das Gesetz über Energieeffizienz im Gebäudebereich (NN 155/25), das einen Teil der Richtlinie bereits umsetzt. Die Grenzwerte für die Planung stehen weiterhin in der kroatischen Technischen Vorschrift über rationelle Energienutzung und Wärmeschutz in Gebäuden; prüfen Sie deren gültige Fassung. Fristen und Grundsätze in diesem Text stammen aus der Richtlinie.
Gebäude ohne Emissionen
Zentraler Begriff ist das Nullemissionsgebäude (ZEB). Es ersetzt das bisherige Niedrigstenergiegebäude. Ein ZEB hat einen sehr geringen Energiebedarf und deckt das, was es verbraucht, aus erneuerbaren Quellen am Gebäude, aus einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder aus einem Fernwärme- und Fernkältenetz. Fossile Brennstoffe vor Ort darf es nicht nutzen.
- Neue Gebäude im Eigentum öffentlicher Stellen: ZEB ab 1. Januar 2028.
- Alle neuen Gebäude: ZEB ab 1. Januar 2030.
Die Obergrenze des Verbrauchs für ein ZEB legt jeder Staat für sein Klima fest. Für Kroatien steht diese Zahl noch aus.
Bestandsgebäude
Für Nichtwohngebäude werden Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz eingeführt. Der Staat muss bis 2030 die schlechtesten 16 % des Nichtwohngebäudebestands sanieren, bis 2033 die schlechtesten 26 %, gemessen an der Primärenergie. Für Wohngebäude gibt es keine Pflicht je Gebäude, sondern ein Ziel für den Durchschnitt des Bestands: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden muss bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % sinken, wobei mehr als die Hälfte der Einsparung aus den schlechtesten Gebäuden kommen muss. Wie das auf die Gebäude in Kroatien verteilt wird, entscheidet der nationale Renovierungsplan.
Was außerdem kommt
- Energieausweis mit einer einheitlichen Skala A–G in der ganzen Union, mit G für die schlechtesten 15 % des Bestands jedes Staates.
- Renovierungspass: ein Sanierungsfahrplan in Schritten, für den Eigentümer freiwillig.
- Photovoltaik auf neuen Gebäuden, schrittweise von öffentlichen und Nichtwohngebäuden hin zu Wohngebäuden, soweit technisch und wirtschaftlich machbar.
- Ende der Förderung für eigenständige Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab 2025, mit dem Ziel des vollständigen Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen beim Heizen bis 2040.
- Intelligenzfähigkeitsindikator und Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge, abhängig von der Gebäudegröße.
Wo das Glas ins Spiel kommt
Die Richtlinie schreibt weder Ug noch g vor. Sie schreibt vor, dass das Gebäude als Ganzes bilanziert wird, nach Primärenergie, für Heizen und Kühlen, und dass ein Neubau so geplant wird, dass er sich nicht überhitzt. Hier kommt das Glas ins Spiel, und zwar zweimal.
Im Winter über den Ug-Wert: kleinerer Ug, geringerer Verlust. Das ist bekannt, und bisher hat man hier aufgehört. Im Sommer über den g-Wert: den Anteil der Sonnenenergie, der durch das Glas gelangt. Bei der Berechnung des Kühlbedarfs ist der Gewinn durch das Fenster Fläche mal g mal Sonneneinstrahlung auf diese Ausrichtung, abgemindert durch den Sonnenschutz. Bei einem Gebäude mit großen Glasflächen nach Süden und Westen wird dieser Term schnell der größte in der Kühlbilanz. Dreifach-Isolierglas senkt ihn nur wenig: von 64 auf 53 %.
Wenn der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nicht aufgeht, hat der Planer drei Stellschrauben: weniger Glas, außenliegenden Sonnenschutz oder einen niedrigeren g-Wert. Die erste verändert die Architektur, die zweite bringt Kosten und Wartung, die dritte ist nur eine andere Beschichtung im selben Fenster. Deshalb sollte g im Leistungsverzeichnis neben Ug gefordert werden, nicht an seiner Stelle.
| Frist | Was | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| Mai 2026 | Frist für die Umsetzung in nationales Recht | Staat |
| 1. 1. 2028 | Neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude | Öffentliche Bauherren |
| 1. 1. 2030 | Alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude | Alle Bauherren |
| 2030 / 2033 | Sanierung der schlechtesten 16 % / 26 % der Nichtwohngebäude | Eigentümer von Nichtwohngebäuden |
| 2030 / 2035 | Durchschnitt des Wohngebäudebestands −16 % / −20 bis 22 % | Nationaler Plan |
Für das Leistungsverzeichnis heute: neben Ug auch g und Lichttransmission fordern, nach Ausrichtung der Fassade. Eurostaklo berechnet Isolierglas mit dem Leistungsrechner von Guardian, daher stimmen die Werte im Angebot mit dem technischen Datenblatt überein und lassen sich direkt in die Berechnung übernehmen.